Feriendorf Koralpe in St. Stefan
Österreich - Allgemeines
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Ferienhaus
- Einreisebestimmungen
- Haustiere
- Konsulate
- Notruf
- Strom
- Telefonieren
- Verkehrsbestimmungen
- Währung
- Wintersport
- Zollbestimmungen
Allgemeine Informationen zu Ihrem Ferienhaus oben
Anreise/Abreise
Sofern mit dem Reisenden nichts anderes vereinbart ist, muss die Anreise zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen. Anreisen außerhalb dieser Zeiten sind unbedingt mit dem Vermieter/ Schlüsselübergeber abzusprechen, da der Vermieter stets die Möglichkeit haben muss, das Ferienhaus nach Mietende gründlich zu überprüfen. Falls Sie früher als zu der im Reisevertrag vereinbarten Zeit anreisen, kann der vorzeitige Bezug der Unterkunft nicht gewährleistet werden. Die Abreise sollte bis 10.00 Uhr erfolgen. Bei Abreise muss das Ferienhaus in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand verlassen (s. a. "Endreinigung") und der Schlüssel dort abgeliefert/angebracht werden, wo er bei der Ankunft abgeholt/vorgefunden wurde. Bitte schließen/verschließen Sie Fenster und Türen und sorgen Sie dafür, dass sich die Einrichtungsgegenstände an selber Stelle und im selben Zustand wie bei der Ankunft befinden. Sollten Nebenkosten anfallen, sind diese i.d.R. vor Ort abzurechnen. Sollten Sie den Wunsch haben, das Ferienobjekt vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetermin zu verlassen, sind sie aus Versicherungsgründen dazu verpflichtet, dieses dem Vermieter oder Schlüsselübergeber mitzuteilen.
Angeln
Für das Angeln in Gewässern benötigen Sie in der Regel eine Angelerlaubnis, die Sie auf den örtlichen Gemeindeämtern erhalten. Eine Nichtbeachtung dieser Regelung wird mit Bußgeldern geahndet. Teilweise befinden sich Angelgewässer in Privatbesitz, so dass Sie sich in diesen Fällen mit dem Besitzer einigen müssen.
Bad
Die Bäder in Ferienunterkünften sind oftmals verhältnismäßig klein. Duschen verfügen nicht immer über Duschvorhänge und Duschwannen. Das Wasser läuft landestypisch über den Fußboden ab. Die Warmwasserversorgung erfolgt im Allgemeinen über einen Warmwasserbehälter, dessen Inhalt in etwa einem Duschbad entspricht. Bei größerer Personenzahl können daher entsprechende Wartezeiten entstehen. Falls in den Hausbeschreibungen nicht anders vermerkt, verfügt das Bad über ein Handwaschbecken mit fI. w. u. k. Wasser, Badewanne oder Dusche und integriertes oder separates WC.
Bautätigkeit
Falls es in der Nähe Ihrer Unterkunft zu uns bekannten Bautätigkeiten kommt, informieren wir Sie so früh wie möglich über Art und Umfang einer evtl. Beeinträchtigung. Leider können Bautätigkeiten von heute auf morgen entstehen oder Bauarbeiten werden nach längerer Pause wieder aufgenommen. Das gilt besonders für private Bauten, aber auch für kommunale Bautätigkeiten. Unser Einfluss ist hierauf sehr beschränkt, so dass wir keine Haftung übernehmen können.
Behindertenfreundliche Häuser
Eine kleine Anzahl unserer Ferienhäuser und -residenzen sind auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhl o. ä.) nutzbar. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der Objektbeschreibung. Buchungen mit behinderten Personen müssen immer separat angemeldet werden.
Belegung/Überbelegung
Die Ferienobjekte dürfen von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge gelten als volle Personen, sofern nichts anderes in der Beschreibung angegeben wird. Der Vermieter ist berechtigt, weitere oder nicht im Reisevertrag aufgeführte Personen von der Nutzung des Ferienhauses auszuschließen oder eine Nachgebühr vor Ort zu erheben. Die bei Buchung angegebene Personenzahl ist für uns verbindlich. Es ist stets die genaue Anzahl der Erwachsenen und Kinder (bis 14 Jahre) anzugeben. Eine Überbelegung - sofern sie nicht ausdrücklich in der Objektbeschreibung erlaubt wird - kann nur auf Anfrage bei TUI Ferienhaus erfolgen. Hierfür wird bei Buchung ein Mehrpreis von i. d. R. 10,- EUR pro Person und Tag auf den Mietpreis erhoben (Abweichungen siehe Objektbeschreibung). In diesem Betrag ist jedoch nicht automatisch die Bereitstellung eines Zustell- oder Kinderbettes enthalten! Bitte beachten Sie, dass Ferienobjekte in der Regel nicht für überzählige Personen ausgestattet sind, gerade was Betten, sanitäre Anlagen, Wasserversorgung und Geschirr anbelangt. Die Anmeldung der Überbelegung nach Buchung gilt als Änderung und wird entsprechend unseren Reisebedingungen behandelt. Das Gleiche gilt für die Stornierung einer Überbelegung.
Betten
Die Betten in Ferienobjekten sind manchmal weicher als gewohnt oder haben andere Maße in Breite und Länge. Französische Betten sind im Normalfall 1,40 m breit, aber für 2 Personen gedacht. Die Betten sind i. d. R. höchstens 190 cm lang und beim Einzelbett 80-90 cm, beim Doppelbett 130-140 cm breit. Schaumstoffmatratzen sind wie zwei Matratzen übereinander keine Seltenheit. Mit Schlafgelegenheit sind Ausziehbetten, Doppelcouchs, Klappbetten, Liegen o. ä. gemeint. Bei Etagenbetten ist manchmal für das obere Bett kein Schutzgitter vorhanden.
Bettwäsche/Wäschepakete
Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen, falls nicht anders in der Beschreibung des gebuchten Ferienobjektes vermerkt oder bereits vorab von Ihnen bestellt.
Wird die Wäsche gestellt, handelt es sich nur um die Erstausstattung. Wechsel sind i.d.R. vor Ort zu zahlen. Für Kinder- und Babybetten, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, ist generell Bettzeug und Bettwäsche selbst mitzubringen. Ein Wäschepaket kann oftmals entweder wahlweise vorab gebucht oder vor Ort gemietet werden und besteht mindestens aus Bettwäsche sowie einem kleinem und einem großen Handtuch.
Einkaufsmöglichkeiten
Wir nennen in der Objektbeschreibung die nächste Entfernung zu Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten, womit nicht unbedingt ein Supermarkt gemeint ist. Auch ein Kiosk oder ein "Tante- Emma-Laden" stellt eine Einkaufsmöglichkeit in diesem Sinne dar.
Einrichtungsstil
Private Ferienhäuser sind nach dem individuellen Geschmack des Vermieters eingerichtet. Unterschiede in Ausstattung und Einrichtung sind daher unvermeidlich. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Die Bauvorschriften in anderen Ländern sind unter Umständen weniger streng. Zum Teil gibt es steile Treppen oder Treppen ohne Handlauf. Auch Flächenberechnungen entsprechen nicht immer der Deutschen Norm.
Elektrische Einrichtungen
Elektroinstallationen entsprechen den landestypischen Sicherheitsbestimmungen.
Endreinigung
Die Endreinigung ist grundsätzlich vom Reisegast selbst durchzuführen, sofern nichts anderes in der Objektbeschreibung erwähnt ist. Auch wenn die Endreinigung ausdrücklich im Preis eingeschlossen ist, muss die gemietete Unterkunft besenrein hinterlassen werden. Das Geschirr muss abgewaschen und der Hausmüll entsorgt sein. Wird die Reinigung nicht oder ungenügend durchgeführt, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.
Fahrräder
Wird in der Hausbeschreibung auf Fahrräder hingewiesen, ist mindestens ein Fahrrad vorhanden. Meistens handelt es sich um ältere Modelle, die nicht unbedingt für längere Radtouren geeignet sind.
Gartenmöbel
Die Angabe "Gartenmöbel" bedeutet nicht, dass für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden ist. Auch ist nicht unbedingt damit zu rechnen, dass Gartengrills, Liegen und Sonnenschirme zur Ausstattung gehören.
Generelle Betreuung (TUI Wolters)
Bei Unregelmäßigkeiten oder Mängeln, die sich am Ort wider Erwarten ergeben sollten, wenden Sie sich umgehend an die in Ihrem Reisevertrag angegebenen Adressen (Servicebüro/Rezeption/Hausbesitzer/Agentur) bzw. direkt an TUI Wolters.
Gerüche
Bei historischen Gebäuden und Steinhäusern muss mit feuchtkaltem Geruch gerechnet werden, auch wenn alle Wände trocken sind. Bitte beachten Sie, dass dies keinen Reisemangel darstellt.
Größen- und Entfernungsangaben
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Größenangaben in den Hausbeschreibungen oftmals nur um ca.-Angaben handelt. Die Größe der Objekte wird, ohne Rücksicht auf Innenwände, nach den Außenmaßen landestypisch errechnet. Bei mehrgeschossigen Objekten wird die Gesamtfläche der Etagen angegeben. Auch die Entfernungsangaben sind nur geschätzt und als Orientierungshinweise zu verstehen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Luftlinie; Abweichungen in gewissem Umfang sind daher möglich. Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind häufig Saisonbetriebe, deshalb können die Entfernungsangaben und die Öffnungszeiten je nach Jahreszeit variieren. Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Grundstück
In Ferienhausgebieten sind die Grundstücke selten eingezäunt oder durch Zäune oder Hecken getrennt. Sollte ein Grundstück in der Hausbeschreibung jedoch als "geschlossen" bezeichnet sein, so kann die Abgrenzung durch eine Hecke, einen Zaun, einen Graben oder durch andere natürliche Begrenzungen erfolgen. Bei Naturgrundstücken ist es möglich, dass z. B. das Gras nicht regelmäßig gemäht wird und zeitweise entsprechend hoch steht.
Gruppenbuchungen
Gruppenbuchungen können grundsätzlich nur auf Anfrage erfolgen. Falls Gruppen grundsätzlich nicht gestattet sind, wird darauf in der Ausschreibung gesondert hingewiesen. Unter Gruppen verstehen wir den Zusammenschluss von mindestens 6 Personen außerhalb familiärer oder partnerschaftlicher Beziehungen. Typische Gruppen sind u. a.: Jugendgruppen, Sportgruppen, Kegelvereine und Schulklassen. Bei Gruppen muss der Reiseanmelder mindestens volljährig sein. Bei Gruppenbuchungen ist i.d.R. eine höhere Kaution vor Ort zu hinterlegen. Für die Beratung von Behindertengruppen stehen wir gerne hilfreich zur Verfügung.
Haustiere
Sofern in einer Unterkunft Hunde erlaubt sind, ist dies in der Ausschreibung durch das Piktogramm "Hund" gekennzeichnet. Dies ist in der Beschreibung mit einer 1, 2 oder 3 markiert und zeigt an, wie viele "normale" Hunde, mitgebracht werden dürfen (keine Kampfhunde). Zusätzliche Einschränkungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Der Hund muss bei der Buchung unbedingt angegeben werden. Andere Tiere können nur auf Anfrage und Bestätigung mitgebracht werden. Bei Ferienanlagen, die nicht mit einem Piktogramm versehen sind, sind Hunde zum Teil auch auf Anfrage erlaubt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Preistabellen. Sollte das Ferienhaus durch Haustiere verunreinigt oder beschädigt werden, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen. Bei Ferienunterkünften, in denen Haustiere verboten sind, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Das Baden von Haustieren in Pools ist untersagt. Im Reiseland könnte die Mitnahme eines Hundes an den Strand häufig Einschränkungen unterworfen sein. Hierauf hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen für Tiere, besonders von einigen Hunderassen und deren Einfuhrverbote. Informationen zum neuen EU-Heimtierausweis erhalten Sie im Internet unter www.bundesaerztekammer.de.
Heizung/Klimaanlage
Die Unterkünfte in Deutschland sind größtenteils beheizbar. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung. Zu beachten ist, dass nicht unbedingt immer alle Räume über eine Heizmöglichkeit verfügen oder klimatisiert sind (Lokalheizung/mobile Klimaanlage).
Insekten und Kleintiere
Unsere Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, so dass u. a. Spinnen, Ameisen, Mücken, Fliegen, Ohrenkneifer, Mäuse und andere landestypischen Kleintiere im Haus und auf dem Grundstück auftreten können. Sie stellen keinen Mangel dar.
Kaminholz
Kaminholz wird teilweise vom Besitzer zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch muss aber i. d. R. vor Ort bezahlt werden. Es ist nicht im Mietpreis enthalten.
Kaution
Es kann bei Ankunft ein angemessener Betrag als Sicherheit (Kaution) gefordert werden, der zur Verrechnung evtl. Nebenkosten oder zur Abgeltung etwaiger Schäden verwendet wird. Die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Die Rückzahlung erfolgt unter Vorbehalt und berührt etwaige Ansprüche des Vermieters nicht. Sie enthält auch keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel 14 Tage nach Reiseende.
Kinderbetten
In der Hausbeschreibung ausgewiesene Kinderbetten sind nicht unbedingt Gitterbetten. Es kann sich auch um klappbare Reisebetten handeln. Sie eignen sich i. d. R. nur für Kinder bis maximal 3 Jahre.
Kurtaxe/Ortstaxe
Immer mehr Ferienorte gehen dazu über, eine Kur- oder Ortstaxe zu erheben. Wir bemühen uns, diese in der Objektbeschreibung anzugeben. Leider ändern sich die Gegebenheiten oftmals in der Saison und sind von uns nicht zu beeinflussen. Kur- bzw. Ortstaxen sind grundsätzlich vor Ort zu zahlen.
Küche
Unter "Küche" verstehen wir i. d. R. einen abgetrennten Raum, in dem gekocht und z. T. auch gegessen werden kann. Bei einer "Pantryküche" oder "Küchenzeile" handelt es sich um eine zumeist einfache Möglichkeit zum Zubereiten von unkomplizierten Mahlzeiten. Küchenzeilen verfügen häufig nur über 1-2 E-Kochplatten und befinden sich in der Regel im Wohnraum oder auf dem Flur. Herd bedeutet i.d.R. auch immer auch das Vorhandensein eines Backofens.
Lage der Ferienhäuser
Die meisten Häuser/Appartements sind im Sommerhalbjahr i. d. R. unmittelbar mit dem Auto zu erreichen. Die Lage in der Natur bedingt allerdings, dass die letzten 1 bis 2 km der Anfahrt über z. T. schlecht befahrbare Feldwege erfolgen können. Im Winter werden Zufahrtswege z. T. nicht geräumt, so dass evtl. das Auto nicht direkt am Haus geparkt werden kann. Auf die Nähe von Autobahnen, Durchgangsstraßen etc. wird nach Kenntnis in der Objektbeschreibung hingewiesen (Stichwort Hauptverkehrsstraße o. ä.). Bei Häusern in Hanglage ist eine direkte Zufahrt bis ans Haus nicht immer gewährleistet!
Mitwirkung bei Mängeln - Abhilfe
Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, so haben Sie sich unverzüglich an die in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen bzw. an den Veranstalter zu wenden, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Schlüsselübergeber sind gerne behilflich, aber keine Serviceperson des Veranstalters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter.
Mitzubringen
Neben Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern sind auch Reinigungsmittel und Toilettenpapier mitzubringen oder selbst zu besorgen.
Müllabfuhr
Die Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern oftmals erst im Laufe der Woche. In punkto Sauberkeit bzw. Ordnung müssen Sie deshalb bei einem Ferienhaus etwas großzügiger und toleranter sein, als Sie dies von zu Hause gewohnt sind. Schließlich wechseln die Mieter häufig, und das bleibt in der Regel im Laufe der Saison nicht ohne Spuren.
Nebenkosten
Eventuell anfallende Nebenkosten nach Verbrauch sind im Ferienhaus zu hinterlegen oder mit dem Vermieter/Schlüsselübergeber oder an der Rezeption abzurechnen. Zum Teil werden diese vor Ort in Form einer belegungsabhängigen Servicegebühr erhoben. Zu den variablen Kosten zählen beispielsweise Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche, Kurtaxe oder Endreinigung. Nicht entrichtete Beträge werden - zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr - nachgefordert.
Offener Schlafboden/Galerie/Empore
Ein offener Schlafboden, auch Mezzanine oder Galerie oder Empore genannt, ist ein nicht abgeschlossener Raum mit Schlafmöglichkeiten, der häufig nur über steile Treppen oder Stiegen zu erreichen ist. Bedenken Sie, dass diese Schlafmöglichkeiten sich unter z. T. starken Dachschrägen befinden können und Stehhöhe nicht unbedingt gegeben ist.
Rauchen
Viele Staaten der Europäischen Union haben in den letzten Jahren ein generelles Rauchverbot für öffentliche Gebäude und Gaststätten eingeführt. Bitte beachten Sie die allgemeinen Vorschriften im jeweiligen Land. Viele unserer Feriendomizile sind Nichtraucherunterkünfte. Details hierzu können Sie der Objektbeschreibung entnehmen.
Schäden
Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind entstandene Schäden vor Ort oder bei TUI Ferienhaus direkt zu melden und zu ersetzen. Sie, Ihre Begleiter und die von Ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch TUI Ferienhaus versichert.
Schlüsselübergabe
Bitte beachten Sie, dass die Funktion eines Schlüsselübergebers am Ort in der Regel nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters ist. Mängelrügen sind gegenüber dem Vermieter vor Ort oder dem Veranstalter TUI Ferienhaus bzw. dessen Beauftragten vorzubringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.
Schrankplatz
In Ferienhäusern/-wohnungen gibt es häufig nur begrenzten Stauraum. Manchmal findet man offene Garderoben oder Kleiderhaken. Außerdem verfügt nicht unbedingt jedes Zimmer über Schrank- oder Stauraum.
Strandentfernung und -beschaffenheit
Es muss sich hier nicht um einen sandigen Badestrand handeln, vielmehr wird diese Angabe für alle Meeresküsten und Seeufer verwendet. Auch an Naturstränden (Stein, Gras, Schilf o. ä.) ist das Baden möglich, z. B. von Badebrücken aus. "Wilde" Strände stehen Ihnen kurtaxenfrei zur Verfügung, sind aber nicht gepflegt. Strände und Ufer sind ständigen naturbedingten Einflüssen ausgesetzt. Auswirkungen der allgemeinen Umweltverschmutzung können durch uns nicht beeinflusst werden. In Ausnahmefällen kann es zu lokalen, befristeten Badeverboten kommen. Wir informieren Sie darüber, sobald uns derartige Eingriffe bekannt werden.
TV im Ferienhaus
Fernsehgeräte im Ausland bieten Ihnen in der Regel nur landestypische Programme. Auch bei Sat.-Anlagen kann der Empfang deutscher Programme nicht garantiert werden. In Ferienresidenzen gibt es häufig Kabel-TV, das zentral mit Programmen versorgt wird. Auf die Senderauswahl haben wir keinen Einfluss.
Urlaubssouvenirs und Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa mit einem Bußgeld oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe verfolgt.
Was Sie z. B. nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen:
? Alpenpflanzen (z. B. Edelweiß, Enzian), Orchideen und Sukkulentenarten
? lebende oder ausgestopfte Vögel (z. B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Kraniche)
? Land- oder Wasserschildkröten
? Souvenirs aus Korallen (z. B. Ketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken ? Kaviar
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz (www.citesonline.de).
Warnwesten
In vielen Ländern ist es Pflicht, Warnwesten mitzuführen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Automobilclub.
Wasserversorgung
Bei anhaltenden Trockenperioden kann es während der Sommermonate zu Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. Dies gilt für alle Gebiete, in denen Häuser über einen eigenen Brunnen verfügen. In diesem Fall muss das Brauchwasser aus dem nächsten Brunnen, See oder einer Quelle bezogen werden. Trinkwasser muss notfalls gekauft werden.
Einreisebestimmungen oben
Für EU-Bürger sowie für Bürger einiger anderer Staaten genügt ein amtlicher Personalausweis, in Sonderfällen auch ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Reisepass (nähere Informationen auf der Homepage des Außenministeriums www.aussenministerium.at). Mitreisende Kinder benötigen entweder einen eigenen Pass oder müssen im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein; in diesem Fall müssen sie jedoch in Begleitung des Reisepassinhabers reisen.
Haustiere oben
Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend reisen, müssen einen Pass nach einheitlichem Muster mitführen. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Weiterhin muss die Identifizierung mittels Mikrochip oder Tätowierung gegeben sein. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Tierarzt. Erkundigen Sie sich im Einzelfall auch bei einer Vertretung Ihres Reiselandes (z.B. betreffend Bestimmungen zur Mitnahme von Hunden unter 3 Monaten, Kampfhunden etc.).
Konsulate oben
Deutsche Botschaft, Metternichgasse 3, 1030 Wien
Tel.: (01) 711540
Konsulate gibt es u.a. auch in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.
Notruf oben
Der Ärztenotdienst hat die Nummer 141,
die Rettung 144.
SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre ec-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer +49 116 116 sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.
Strom oben
Fast überall 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz.
Telefonieren oben
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Österreich ist 0043, die Vorwahl von Österreich nach Deutschland 0049. In beiden Fällen bitte die "0" der Ortsvorwahl weglassen. In Österreich gibt es Telefonkarten, die man bei der Post, an Kiosken und teilweise an Tankstellen bekommt und mit denen sich preiswerter telefonieren lässt als aus den Hotels.
Verkehrsbestimmungen oben
Autobahnvignette: Seit 2007 dürfen die Vignetten nur noch auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet. Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Weitere Infos zur Mautvignette gibt es unter www.vignette.at
Es besteht Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Winterbereifung: Vom 1.1.2008 an dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at zu entnehmen.
Währung oben
Landeswährung ist der Euro.
Wintersport oben
Für mehr Sicherheit auf der Piste empfehlen die Skiverbände das Tragen eines Helmes. Kollisionsunfälle können für den Kopfbereich besonders gefährlich sein und oft schwerwiegende Folgen haben. Schützen Sie daher vor allem auch Kinder und Jugendliche.
Zollbestimmungen oben
Für Reisende aus EU-Ländern gibt es keine Beschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Österreich. Es gelten die EU-Richtlinien zum Warentransport.
