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Aktuelle Reisehinweise
Wichtiger Hinweis zu Gutscheinen:
Die von uns ausgestellten Reisegutscheine sind eindeutig den von der Corona-Pandemie betroffenen Buchungsvorgängen zuzuordnen und entsprechen damit der neuen Rechtsprechung. Daher ist ein Umtausch nicht erforderlich.
Aktuelle Reisehinweise
Liebe Reisegäste,
hier informieren wir Sie über geltende Besonderheiten und Ausnahmen einzelner Reiseziele.
- Seit dem 08.11.2020 gilt für die Rückkehr nach Deutschland aus einem Risikogebiet generell eine 10-tägige Quarantänepflicht sowie eine Anmeldepflicht.
- Einschränkung Deutschland: Wir setzen unser Reiseprogramm innerhalb Deutschlands vorerst bis einschließlich 18.04.2021 aus. Zu Ihren Anreisen in diesem Zeitraum kontaktieren wir Sie proaktiv. Wir bitten Sie höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen. Die aktuellen Risikogebiete finden Sie über diesen Link.
- Einschränkung Dänemark: Ab dem 24.10. dürfen Touristen aus Deutschland (mit Ausnahme Schleswig-Holstein) ohne triftigen Grund nicht mehr nach Dänemark einreisen.
- Einschränkung Österreich: Aufgrund des verlängerten Lockdowns in Österreich ist keine Anreise bis einschließlich 25.04.2021 mehr nach Österreich möglich. Wir kontaktieren Sie proaktiv zu Ihrer Anreise. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Niederlande: Aktuell gilt für Reisende aus Deutschland in den Niederlanden eine 10-tägige Quarantänepflicht. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Frankreich: Aufgrund der aktuellen Reisewarnung für alle französischen Regionen kontaktieren wir Sie proaktiv. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Italien: Aufgrund des aktuellen Beherbergungsverbots für Italien kontaktieren wir Sie proaktiv zu Ihrer Anreise bis zum 30.04.2021 Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Spanien: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten. Bitte beachten Sie zudem, dass auf Mallorca aktuell nur im gleichen Haushalt lebende Personen in der Ferienunterkunft untergebracht werden dürfen. Eine Belegung mit Personen aus verschiedenen Haushalten ist nicht erlaubt. Wir kontaktieren Sie proaktiv zu Ihrer Anreise. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Polen: Aufgrund des aktuellen Beherbergungsverbots bis zum 09.04.2021in Polen kontaktieren wir Sie proaktiv zu Ihrer Anreise. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Kroatien: Für Teile Kroatiens liegt eine Reisewarnung vor. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Norwegen: Aktuell sind die Grenzen in Norwegen geschlossen, nur Personen mit nachweisbar festem Wohnsitz in Norwegen können einreisen. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkungen Großbritannien: Aktuell gilt für Großbritannien ein Verbot touristischer Übernachtungen für Briten bis zum 12.04.2021 und für internationale Reisende bis zum 17.05.2021 Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Irland: Aufgrund des aktuellen Beherbergungsverbot bis zum 05.04.2021 in Irland kontaktieren wir Sie proaktiv zu Ihrer Anreise. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkung Island: Aktuell gelten in Island Quarantäneregelungen. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkungen Schweden: Aktuell liegt für Schweden eine Reisewarnung vor. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkungen USA: Seit Mitte März 2020 liegt eine Reisewarnung für die USA vor, es gilt weiterhin ein Einreiseverbot für Reisen u.a. aus Deutschland. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Einschränkungen Griechenland: Aktuell liegt für Griechenland eine Reisewarnung vor. Wir bitten höflich von Nachfragen zur Situation Abstand zu nehmen.
- Für einige Länder und Regionen gelten aktuell besondere Einreiseregelungen. Die ausführlichen Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Reisen in diese Länder können wie geplant stattfinden. Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder stellen keinen gebührenfreien Umbuchungs- oder Stornogrund dar!
- Laut den aktuellen Einreisebestimmungen für Griechenland ist eine Einreise nur dann zulässig, wenn den griechischen Behörden spätestens 24 Stunden vorher ein elektronisches Einreiseformular vorliegt. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von € 500 Euro möglich. Dieses Formular finden Sie hier: https://travel.gov.gr/#/. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme sind der griechischen Regierung bekannt; an einer Problemlösung wird gearbeitet. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 560 5151 geschaltet. Bei Ankunft in Griechenland werden selektiv kostenfreie Corona-Tests vorgenommen. Bis die Testergebnisse vorliegen, empfehlen die griechischen Behörden 24 Stunden auf „social distancing“ zu achten und die Abstandsregeln einzuhalten.
- Laut den aktuellen Einreisebestimmungen für Großbritannien müssen Reisende sich frühestens 48 Stunden vor Einreise online auf https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk anmelden und ein Formular ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss bei Einreise vorgezeigt werden. Es kann zu regional unterschiedlichen Geldbußen und Einreiseverboten kommen, sollten Reisende das ausgefüllte Formular oder ihre Kontaktdaten bei Einreise nicht vorzeigen.
- Laut den aktuellen Einreisebestimmungen für Irland müssen Reisende vor bzw. bei Einreise verpflichtend ein Formular ausfüllen. Das Formular kann unter https://www.gov.ie/en/publication/ab900-covid-19-passenger-locator-form/ heruntergeladen werden.
- Aktuell ist für die Einreise auf Madeira (einschl. Porto Santo) zwischen 48 bis 12 Stunden vor Abreise eine Gesundheitserklärung abzugeben (z.B. über die Website der jeweiligen Fluggesellschaft oder über: http://apps.iasaude.pt/s-alerta/questionarios/viagem/). Ferner ist aktuell ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ ist ein COVID-19-Test bei Einreise am Flughafen durchzuführen (Ergebnis innerhalb von ca. 12 Stunden).
- Aktuell ist bei Ankunft auf den Azoren eine Erklärung abzugeben (mehrsprachige Informationen: https://covid19.azores.gov.pt/ ). Außerdem ist für die Einreise auf die Azoren ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ ist ein COVID-19-Test bei Einreise am Flughafen durchzuführen (mit prophylaktischer Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses). Für die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls ein negatives COVID-19-Testergebnis erforderlich. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen auf den Azoren ist die Durchführung eines weiteren COVID-19-Tests am 6. Tag des Aufenthaltes vorgeschrieben (zuständig: Gesundheitsbehörde am Aufenthaltsort).
- Für Spanien gelten bei Einreisen folgende Auflagen: Flugreisende müssen nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal (https://www.spth.gob.es/) zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie Spain Travel Health-App erfolgen. Für Urlauber, die nicht mit dem Flugzeug anreisen, gilt der folgende Link: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-6927 Bei Einreise auf die Kanarischen Inseln müssen ab Mitte November alle Reisenden ab 6 Jahren einen negativen Covid-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft vor Ort sein darf. Das Dokument muss das Datum und die Uhrzeit des Tests, die Identität des Reisenden, das für die Überprüfung verantwortliche Labor und die Art des Tests sowie das negative Ergebnis angeben. Die Reisenden müssen darüber hinaus während des Aufenthaltes verpflichtend die spanische Corona-App „Radar Covid“ auf ihrem Smartphone installieren. Diese kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Die App muss während des gesamten Aufenthaltes aktiv sein und auch mindestens bis 15 Tage nach der Rückkehr aktiv bleiben. Ab 23. November 2020 müssen alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, ein negatives Testergebnis eines PCR-Covid-19-Tests vorweisen. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, finden Sie in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
Entsprechend der angegebenen Anreisedaten für die einzelnen Reiseländer gelten ab dem Zeitpunkt die in Ihrem Reisevertrag angegebenen Umbuchungs- und Stornobedingungen. Zu Ihrer Information: Teilweise werden die Restzahlungen etwas kurzfristiger eingezogen als vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Reisender vor Antritt der Reise selber verantwortlich sind sich zu informieren, ob Sie in bestimmte Länder bzw. Regionen einreisen dürfen. Bitte informieren Sie sich auch über die möglichen und bestehenden Maßnahmen und Vorgaben, die in dem jeweiligen Reiseland einzuhalten sind. Informationen dazu erhalten Sie unter anderem auf den Portalen der Landesregierungen, von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat bzw. verfolgen Sie auch die Medien, da sich die Bestimmungen zu Reisen und Tourismus ändern können.
Unser Team arbeitet auf Hochtouren daran Kundenanfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und unserem hohen Serviceanspruch gerecht zu werden. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass es aufgrund des großen Volumens an zu bearbeitenden Vorgängen noch zu Verzögerungen kommen kann.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Geduld!
Vielleicht planen Sie schon eine Urlaubsreise für das Jahr 2021. Da Vorfreude die schönste Freude ist, arbeiten wir auf Hochtouren daran, unser Reiseprogramm 2021 buchbar zu machen. Auf unserer Internetseite und in Ihrem Reisebüro finden Sie bereits eine Angebotsauswahl für das kommende Jahr.
Wir wissen, wie sehr auch Sie als Urlauber von der aktuellen Situation betroffen sind. Bitte seien Sie versichert, dass Ihr Wohl für uns an erster Stelle steht und wir im Sinne Ihrer Gesundheit handeln. Für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen, Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Geduld danken wir Ihnen sehr. Viele unserer Gäste haben sich entschieden ihre Reise umzubuchen oder die geleistete Zahlung in Form eines Reiseguthabens anrechnen zu lassen. Darüber haben wir uns sehr gefreut und möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen bedanken.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Ihr TUI Ferienhaus Team
Weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung und die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Auswärtigen Amtes, der Europäischen Union (reopen.europa.eu), des Robert Koch Institutes oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der von uns als Link angegeben Seiten. Diese Seiten sind nur unverbindliche Hinweise.
* Diese Seite wurde zuletzt am 11.01.2021 aktualisiert.