- Mein Tui Ferienhaus
-
- Kundenservice
- Kontakt
Wichtig zu Wissen
Wir möchten Ihre Wünsche und Erwartungen an einen rundum schönen Urlaub erfüllen und setzen alles daran, diesem Anspruch gerecht zu werden. Versprochen!
Damit wir aber unser Versprechen halten können, informieren wir Sie über ein paar Punkte im Voraus, die Sie als TUI Ferienhausgast wissen sollten.
Bettwäsche und Handtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen! Werden sie gestellt, handelt es sich häufig nur um die Erstausstattung. Wechsel sind in der Regel vor Ort zu zahlen. Teilweise ist die Erstausstattung auch verpflichtend vor Ort zu bezahlen. Detailangaben finden Sie in der Unterkunftsbeschreibung.
Für Kinder- und Babybetten, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, sind generell Bettzeug und Bettwäsche selbst mitzubringen.
Anreise und Abreise
Die Anreise muss in der Regel zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen. Andere, abweichende Bestimmungen finden Sie in Ihrem Reiseplan. Es obliegt Ihrer Verantwortung, eine abweichende Anreisezeit mit dem Vermieter/Schlüsselübergeber abzusprechen, um eine erfolgreiche Schlüsselübergabe zu gewährleisten. Bei vielen Häusern und Wohnungen fordern wir Sie im Reiseplan direkt auf, sich vor Anreise mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Sofern der Vermieter uns darüber informiert, dass Sie sich bis eine Woche vor Anreise noch nicht gemeldet haben, werden wir Ihre Telefon-Nr. an den Vermieter weiterleiten, damit er einen Anreisetermin mit Ihnen verabreden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein vorzeitiger Bezug der Ferienunterkunft vor 16 Uhr häufig nicht möglich ist. Eine gut gereinigte Unterkunft ist sicherlich auch in Ihrem Sinne.
Die Abreise muss in der Regel bis 10 Uhr erfolgen. Sie müssen die Ferienunterkunft in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand verlassen (s. a. "Endreinigung") und den Schlüssel dort abliefern/anbringen, wo Sie ihn bei Ihrer Ankunft abgeholt/vorgefunden haben. Bitte schließen Sie Fenster und Türen und sorgen dafür, dass sich die Einrichtungsgegenstände an der gleichen Stelle wie bei der Ankunft befinden. Sollten Nebenkosten anfallen, müssen Sie diese vor Ort abrechnen. Falls Sie die Unterkunft vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetermin verlassen möchten, sind Sie aus Versicherungsgründen dazu verpflichtet, dies dem Vermieter oder Schlüsselübergeber mitzuteilen.
Angeln
Für das Angeln benötigen Sie normalerweise eine Angelerlaubnis, die Sie bei örtlichen Gemeindeämtern, bei Touristeninformationen, bei der Post und/oder an Tankstellen erhalten. Teilweise befinden sich Angelgewässer in Privatbesitz, so dass Sie sich in diesen Fällen mit dem Eigentümer einigen müssen. Meeresangeln in Skandinavien ist generell frei.
Werfen Sie doch mal einen Blick nach Schweden. Hier werden die Angler Herzen höherschlagen. Bei einem Urlaub in einem schwedischen Ferienhaus können Sie den Fang Ihres Lebens machen.
Babybetten
In der Unterkunftsbeschreibung ausgewiesene Babybetten sind nicht unbedingt Gitterbetten. Es kann sich auch um klappbare Reisebetten handeln. Sie eignen sich in der Regel nur für Kleinkinder bis 2 Jahre. Bettwäsche hierfür ist grundsätzlich selbst mitzubringen, es sei denn, es ist in der Unterkunftsbeschreibung anders angegeben.
Bad
Die Bäder in Ferienunterkünften sind teilweise verhältnismäßig klein und entsprechen nicht immer deutschem Standard. Duschen verfügen nicht überall über Duschvorhänge und Duschwannen, und teilweise läuft das Wasser landestypisch über den Fußboden ab. Die Warmwasserversorgung erfolgt im Allgemeinen über einen Warmwasserbehälter, dessen Inhalt in etwa einem Duschbad entspricht. Bei größerer Personenzahl können daher entsprechende Wartezeiten entstehen. Falls in den Unterkunftsbeschreibungen nicht anders vermerkt, verfügt das Bad über ein Handwaschbecken, Badewanne oder Dusche und ein integriertes oder separates WC. Unter einem Bad ensuite verstehen wir ein Badezimmer, welches nur durch das zugehörige Schlafzimmer erreicht werden kann.
Baden und Schwimmen
In Italien herrscht Badekappenpflicht in Swimmingpools; die Strenge der Einhaltung variiert je nach Ferienunterkunft. In Teilen von Italien ist eine Mittagsruhe bei Pools gesetzlich vorgeschrieben (ca. 13 bis 16 Uhr). In Frankreich dürfen offiziell männliche Gäste Pools nur mit Badehosen, nicht aber mit Badeshorts benutzen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in der Beschreibung angegebenen Öffnungszeiten für Pools immer um wetterabhängige circa-Zeiten handelt. Viele öffentliche Freibäder in Frankreich sind nur im Juli und August geöffnet.
Bahnlinien
In traditionsreichen Reiseländern wie Italien, Spanien und Frankreich war die Bahn eines der ersten Verkehrsmittel. Noch heute führen die Hauptlinien daher mehr oder weniger direkt an den Küsten entlang. Bei einer Zugfahrt genießen Sie dadurch traumhafte Ausblicke. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass Ferienunterkünfte teilweise in der Nähe der durch die Ferienorte führenden Bahnlinien liegen.
Bautätigkeit
Falls uns Bautätigkeiten in der Nähe Ihrer Ferienunterkunft bekannt werden, informieren wir Sie so früh wie möglich über Art und Umfang einer eventuellen Beeinträchtigung. Leider können Bautätigkeiten von heute auf morgen entstehen, oder Bauarbeiten werden nach längerer Pause wieder aufgenommen. Das gilt besonders für private Bauten, aber auch für kommunale Bautätigkeiten. Hierauf haben wir keinen Einfluss, so dass wir keine Haftung übernehmen können.
Behindertenfreundliche Ferienunterkünfte
Eine kleine Anzahl unserer Ferienunterkünfte ist auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhl o. ä.) nutzbar. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der Unterkunftsbeschreibung und zögern Sie nicht, Ihr Reisebüro oder TUI Ferienhaus zu kontaktieren. Buchungen mit gehandicapten Personen müssen immer separat angemeldet werden.
Belegung/Überbelegung
Die Ferienunterkünfte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und bis zu der in der Unterkunftsbeschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge gelten als volle Personen, sofern nichts anderes in der Unterkunftsbeschreibung angegeben ist. Es ist stets die genaue Anzahl der Erwachsenen und Kinder (i.d. R. bis 14 Jahre) anzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, weitere Personen von der Nutzung der Ferienunterkunft auszuschließen oder eine Nachgebühr vor Ort zu erheben.
Eine Überbelegung, sofern nicht ausdrücklich in der Unterkunftsbeschreibung erlaubt (z.B. Babybett zusätzlich zur Belegung), ist nur „auf Anfrage" möglich. Bei Buchung wird ein Mehrpreis pro Person und Tag auf den Mietpreis erhoben, der bis zu ca. 10.- Euro pro Tag betragen kann. In diesem Betrag ist jedoch nicht automatisch die Bereitstellung eines Zustell- oder Kinderbetts enthalten. Bitte beachten Sie, dass Ferienunterkünfte nicht für überzählige Personen ausgestattet sind, gerade was Betten, sanitäre Anlagen, Wasserversorgung und Geschirr anbelangt.
Bitte geben Sie eine gewünschte Überbelegung unbedingt bei Buchung direkt mit an.
Die Anmeldung der Überbelegung nach Buchung gilt als Änderung und wird entsprechend unseren Reisebedingungen behandelt. Das Gleiche gilt für Stornierungen einer Überbelegung. Sind vor Ort belegungsabhängige Nebenkosten zu bezahlen, müssen diese natürlich auch für zusätzliche Personen (Überbelegung) gezahlt werden.
Bergbahnen, Skilifte und Skibushaltestellen
Unsere Entfernungsangaben beziehen sich immer auf die nächstgelegenen Lifte, die nächstgelegene Piste oder die nächstgelegene Skibushaltestelle. Da Skilifte und Bergbahnen durch die Betreiber saisonal und wetterabhängig geöffnet werden und Skibushaltestellen durch die Betreiber saisonal angefahren werden, kann es hier zu Abweichungen kommen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Betten
Die Betten in Ferienunterkünften sind manchmal weicher/härter als gewohnt oder haben andere Maße in Breite und Länge. Französische Betten sind im Normalfall 1,40 m breit, aber für 2 Personen gedacht. In Skandinavien gibt es oftmals Doppelbetten mit Oberkoje. Die Betten sind häufig höchstens 190 cm lang und beim Einzelbett 80-90 cm, beim Doppelbett 130-140 cm breit. Mit Schlafgelegenheit bezeichnen wir Ausziehbetten, Doppelcouchs, Klappbetten, Liegen o. ä.. Bei Etagenbetten ist manchmal für das obere Bett kein Schutzgitter vorhanden.
Bettwäsche und Wäschepakete
Bettwäsche und Handtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen, es sei denn, es ist in der Unterkunftsbeschreibung anders angegeben. Häufig können Sie Bettwäsche, Handtücher oder ein Wäschepaket bereits bei Buchung der Unterkunft mitbuchen oder vor Ort mieten. Ein Wäschepaket besteht mindestens aus Bettwäsche sowie einem kleinen und einem großen Handtuch, Geschirrtücher sind häufig nicht enthalten.
Boote
In Skandinavien und Dänemark ist es Pflicht, bei Bootsbenutzung Schwimmwesten zu tragen. Diese sind entweder vorhanden oder vor Ort zu mieten. Kinder unter 16 Jahren müssen in Begleitung Erwachsener sein.
Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants
Wir nennen in der Unterkunftsbeschreibung die nächste Entfernung zu Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten, womit nicht unbedingt ein Supermarkt gemeint ist. Auch ein Kiosk oder ein "Tante-Emma-Laden" stellt eine Einkaufsmöglichkeit in diesem Sinne dar. Häufig handelt es sich um Saisonbetriebe, deshalb können die Entfernungsangaben je nach Jahreszeit variieren.
Einrichtungsstil
Private Ferienunterkünfte sind nach dem individuellen Geschmack des Vermieters eingerichtet und variieren daher in Bezug auf die Ausstattung. Oftmals ist diese in erster Linie auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Die Bauvorschriften in anderen Ländern sind unter Umständen weniger streng. Zum Teil gibt es steile Treppen oder Treppen ohne Handlauf. Auch Flächenberechnungen entsprechen nicht immer der deutschen Norm.
Elektrische Einrichtungen
Die Elektroinstallationen entsprechen den landestypischen Sicherheitsbestimmungen.
Endreinigung
Die Endreinigung ist grundsätzlich vom Reisegast selbst durchzuführen, sofern nichts anderes in der Unterkunftsbeschreibung erwähnt ist. Auch wenn die Endreinigung ausdrücklich im Preis eingeschlossen ist, müssen Sie die gemietete Unterkunft besenrein hinterlassen. Das Geschirr muss abgewaschen und der Hausmüll entsorgt sein. Wird die Reinigung nicht oder ungenügend durchgeführt, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.
Fahrräder
Wird in der Unterkunftsbeschreibung auf Fahrräder hingewiesen, ist mindestens ein Fahrrad vorhanden. Unser Einfluss auf die Qualität der Fahrräder ist leider beschränkt. Unter Umständen kann es sich daher auch um ältere Modelle handeln, die nicht unbedingt für längere Radtouren geeignet sind.
Freizeitaktivitäten vor Ort
Bei den Angaben zu Freizeitaktivitäten handelt es sich um Informationen der regionalen Anbieter, für die wir keine Haftung und keine Gewähr übernehmen können. Bitte beachten Sie auch, dass wir hierbei weder als Veranstalter noch als Vermittler auftreten und somit auch nicht für den Anbieter, dessen Angebot und dessen Leistungen haften.
Gartenmöbel
Die Angabe "Gartenmöbel" bedeutet nicht notwendigerweise, dass für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden ist. Auch ist nicht unbedingt vorauszusetzen, dass Gartengrills, Liegen und Sonnenschirme zur Ausstattung gehören.
Gerüche
Bei historischen Gebäuden und landestypischen Steinhäusern, insbesondere in Gewässernähe, muss mit feuchtkaltem Geruch gerechnet werden, auch wenn alle Wände trocken sind. Bitte beachten Sie, dass dies keinen Reisemangel darstellt.
Größen- und Entfernungsangaben
Die Größenangaben in den Unterkunftsbeschreibungen sind oftmals nur ca.-Angaben und werden in einigen Ländern nicht nach den Innen-, sondern nach den Außenmaßen errechnet. In Großbritannien und Irland ist das ausschlaggebende Kriterium nicht die Fläche, sondern die Anzahl der Schlafzimmer; hier liegt uns daher teilweise keine Größenangabe vor. Bei mehrgeschossigen Unterkünften wird die Gesamtfläche der Etagen angegeben. Die Entfernungsangaben sind bestmöglich geschätzt und als Orientierungshinweis zu verstehen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Luftlinie; Abweichungen in gewissem Umfang sind daher möglich.
Grundstücke
In Ferienhausgebieten sind die Grundstücke selten eingezäunt oder durch Zäune oder Hecken getrennt. Sollte ein Grundstück in der Unterkunftsbeschreibung jedoch als „geschlossen" bezeichnet sein, so kann die Abgrenzung durch eine Hecke, einen Zaun, einen Graben oder durch andere natürliche Begrenzungen erfolgen. Bei Naturgrundstücken ist es möglich, dass das Gras nicht regelmäßig gemäht wird und zeitweise entsprechend hoch steht. Auch sind Hinterlassenschaften von frei umherlaufenden Hunden leider nicht immer auszuschließen.
Gruppenbuchungen
Gruppenbuchungen können grundsätzlich nur auf Anfrage erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in der Unterkunftsbeschreibung. Falls Gruppen generell nicht gestattet sind, wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen. Unter Gruppen verstehen wir den Zusammenschluss von mindestens 6 Personen außerhalb familiärer oder partnerschaftlicher Beziehungen. Typische Gruppen sind u. a.: Jugendgruppen, Sportgruppen, Kegelvereine und Schulklassen. Bei Gruppen muss der Reiseanmelder volljährig sein. Bei Gruppenbuchungen ist eine höhere Kaution vor Ort zu hinterlegen, dies kann je nach Reiseland und Objekt variieren.
Haustiere
Ob Sie Ihr Haustier in die Ferienunterkunft mitbringen dürfen, entnehmen Sie bitte der Unterkunftsbeschreibung und dem Hundepiktogramm. Die Zahl im Piktogramm neben dem Hund zeigt an, wie viele Hunde erlaubt sind. Zusätzliche Einschränkungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Der Hund muss bei der Buchung unbedingt angegeben werden. Bei Ferienanlagen, die mit einem Piktogramm versehen sind, sind Hunde zum Teil auch "auf Anfrage" erlaubt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Die Mitnahme anderer Tiere (z.B. Katzen, Hasen) ist grundsätzlich nur "auf Anfrage" möglich! Sollte die Ferienunterkunft durch Haustiere verunreinigt oder beschädigt werden, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen. Sind in einer Ferienunterkunft Haustiere ausdrücklich verboten, bedeutet dies nicht automatisch, dass sich niemals Tiere in der Ferienunterkunft befunden haben. Bei Ferienanlagen ist es möglich, dass in Teilen der Anlage Tiere erlaubt sind. Das Baden von Haustieren in Pools ist untersagt.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass sich Haustiere auch häufig nicht im Poolbereich aufhalten dürfen. Oftmals dürfen sie auch nur in bestimmten Teilen von Ferienanlagen mitgeführt werden. Die Mitnahme eines Hundes an den Strand ist in vielen Reiseländern Einschränkungen unterworfen. An vielen öffentlichen Plätzen und innerhalb vieler Ferienanlagen müssen Tiere angeleint sein. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen bzw. Einfuhrverbote für Tiere. Informationen zum aktuellen EU-Heimtierausweis erhalten Sie im Internet unter www.bundestieraerztekammer.de.
Heizung und Klimaanlage
Fast alle Ferienunterkünfte sind beheizbar. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Unterkunftsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Räume über eine Heizmöglichkeit verfügen bzw. klimatisiert sind (Lokalheizung/mobile Klimaanlage). In Italien ist die Heizperiode gesetzlich festgelegt (etwa von Anfang November bis Mitte April. Außerhalb dieser Zeit wird (offiziell) nicht geheizt, und eine Nutzung ist dann höchstens gegen sehr hohe Gebühren möglich.
Insekten und Kleintiere
Viele unserer Ferienunterkünfte befinden sich in der freien Natur, so dass vereinzelt Spinnen, Ameisen, Mücken, Mäuse und andere landestypische Kleintiere in der Unterkunft und auf dem Grundstück auftreten können. Sie stellen keinen Mangel dar.
Insolvenzversicherung
Sie können ganz entspannt buchen und reisen: Unsere Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein sorgt dafür, dass Sie all Ihre gebuchten Leistungen 100-prozentig erhalten. Internetzugang In vielen Ferienunterkünften gibt es einen Internetzugang, per Kabel oder auch drahtlos, auf den wir in den Unterkunftsbeschreibungen hinweisen. Besonders in größeren Anlagen kann die drahtlose Verbindung (WLAN) nicht immer in allen Wohnungen gewährleistet werden. Teilweise kann der Empfang witterungsbedingt schwanken.
Kaminholz
Kaminholz wird häufig vom Vermieter zur Verfügung gestellt, der Verbrauch muss jedoch meist vor Ort bezahlt werden. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Kaution
Bei Übernahme der Ferienunterkunft kann ein angemessener Betrag als Sicherheit (Kaution) gefordert werden, der zur Verrechnung von Nebenkosten oder zur Abgeltung etwaiger Schäden verwendet wird. Die Höhe der Kaution wird Ihnen in unserer Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung angezeigt. Die Rückzahlung bei Abreise erfolgt unter Vorbehalt und stellt keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters dar. Teilweise erfolgt die Rückzahlung auch erst nach Reiseende, wobei ein Zeitraum von 14 Tagen als üblich gilt.
Kinderanimation und Kinderclubs
In einigen Ferienanlagen werden saisonal speziell auf Kinder zugeschnittene Animationsprogramme angeboten. Teilweise handelt es sich auch um altersspezifische Clubs für Kinder. Bitte beachten Sie, dass diese Angebote bei ausländischen Reisezielen nicht unbedingt auch in deutscher Sprache stattfinden. In Frankreich ist die Teilnahme an Kinderclubs an die Vorlage eines gültigen amtlichen Impfausweises geknüpft.
Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusgebühr
Immer mehr Ferienorte gehen dazu über, eine Kur- oder Ortstaxe zur Finanzierung der Infrastruktur zu erheben. Wir bemühen uns nach bestem Wissen, dies in der Unterkunftsbeschreibung anzugeben. In Italien haben einzelne Provinzen und Kommunen begonnen, eine Tourismusgebühr einzuführen. Sie beträgt ca. 1-3 Euro je Nacht und Person. Leider ändern sich die Gegebenheiten oftmals im Laufe der Saison und sind von uns nicht zu beeinflussen. Kur-, Ortstaxen und Tourismusgebühren sind grundsätzlich vor Ort zu zahlen.
Küche
Unter "Küche" verstehen wir einen abgetrennten Raum, in dem gekocht und zum Teil auch gegessen werden kann. Eine „Wohnküche" oder eine „offene Küche" ist eine Kombination aus einer Küche und einem Wohnzimmer. Bei einer „Pantryküche" oder „Küchenzeile" handelt es sich um eine zumeist einfache Möglichkeit zum Zubereiten von unkomplizierten Mahlzeiten. Küchen sind immer mindestens mit einem Herd und einem Kühlschrank ausgestattet. Küchenzeilen verfügen häufig nur über 1-2 Kochplatten und befinden sich meistens im Wohnraum oder auf dem Flur.
Lage der Ferienunterkünfte
Die meisten Häuser und Appartements sind im Sommerhalbjahr in der Regel unmittelbar mit dem Auto zu erreichen. Bei einer sehr abgeschiedenen Lage kann es jedoch sein, dass die letzten 1 bis 2 km der Anfahrt über z.T. schlecht befahrbare Feldwege, unbefestigte Bergstraßen, Schotterwege oder Bergbahnen erfolgen. Bitte achten Sie auch unbedingt auf unsere Anreisebeschreibungen, da manche abgeschieden gelegenen Ferienunterkünfte per Navigationsgerät nicht auffindbar sind. Im Winter werden Zufahrtswege z.T. nicht geräumt, so dass Sie unter Umständen mit dem Auto nicht direkt an der Ferienunterkunft parken können. Bei Ferienunterkünften in Hanglage ist eine direkte Zufahrt bis an die Ferienunterkunft nicht immer gewährleistet. Auf die Nähe von Autobahnen, Durchgangsstraßen oder Bahnlinien weisen wir nach Kenntnis in der Unterkunftsbeschreibung hin. Bitte beachten Sie, dass Autobahnen und Passstraßen im Ausland zum Teil mautpflichtig sind.
Mitwirkung bei Mängeln - Abhilfe
Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, müssen Sie sich unverzüglich an die im Reiseplan angegebenen Servicestellen bzw. an den Veranstalter wenden, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Die Schlüsselübergeber sind gerne behilflich, aber keine Servicepersonen des Veranstalters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter. Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Reiseveranstalter in Brinkum/Stuhr telefonisch oder per E-Mail zu unterrichten.
Tel.: 0049-421/8999-277 oder E-Mail: kundenservice-ferienhaus@wolters.tui.de.
Der Reiseveranstalter wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben oder Ihnen eine mindestens gleichwertige Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen bzw. eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Während der Hauptreisezeit von Anfang Juni bis Mitte September unterhält der Reiseveranstalter einen Wochenendnotdienst und ist auch samstags von 16-21 Uhr sowie sonntags vormittags von 10-12:30 Uhr unter der Telefonnummer 0049-421/8999-277 zu erreichen. Die Servicenummer ist auch im Reiseplan enthalten. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens des Reiseveranstalters. Die Kosten für die Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
Mitzubringen
Neben Bettwäsche, Handtüchern, Geschirrtüchern und Gewürzen sind auch Reinigungsmittel und Toilettenpapier mitzubringen oder selbst zu besorgen.
Müllabfuhr
Die Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern oftmals erst im Laufe der Woche. In punkto Sauberkeit bzw. Ordnung sollten Sie deshalb bei einer Ferienunterkunft etwas großzügiger und toleranter sein, als Sie dies von zu Hause gewohnt sind.
Nebenkosten
Eventuell anfallende Nebenkosten nach Verbrauch sind vor Ort zu zahlen. Sie sind entweder in der Ferienunterkunft zu hinterlegen oder mit dem Vermieter/Schlüsselübergeber/Servicebüro oder an der Rezeption abzurechnen. Zum Teil werden verbindliche Nebenkosten vor Ort in Form einer variablen, belegungsabhängigen Gebühr erhoben. Zu den variablen Kosten zählen beispielsweise Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche, Kurtaxe oder die Endreinigung. Auch von Ihnen gebuchte Wahl-Leistungen, wie beispielsweise Bettwäsche, sind teilweise vor Ort zu bezahlen. Genaue Angaben hierzu entnehmen Sie bitte der Unterkunftsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass nicht entrichtete Nebenkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nachgefordert werden.
Offener Schlafboden (Mezzanine, Galerie, Empore)
Ein offener Schlafboden, manchmal auch Mezzanine, Galerie oder Empore genannt, ist ein nicht abgeschlossener Raum mit Schlafmöglichkeiten, der teilweise über steile Treppen oder Stiegen zu erreichen ist. Bitte beachten Sie, dass diese Schlafmöglichkeiten sich unter teilweise starken Dachschrägen befinden können und deshalb die Stehhöhe eingeschränkt sein kann. In Frankreich werden Mezzanine oftmals als kompletter Raum gezählt. Sofern uns hierzu Informationen vorliegen, schreiben wir diese dann auch so aus
Rauchen
Viele Staaten der Europäischen Union haben in den letzten Jahren ein generelles Rauchverbot für öffentliche Gebäude und Gaststätten eingeführt. Norwegen hat als weltweit zweites Land ein landesweites Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen erlassen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Vorschriften in den anderen Ländern. Viele unserer Feriendomizile sind Nichtraucherunterkünfte und im Beschreibungstext dann mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.
Reisedokumente
Durch die vermehrte Nutzung des Internets sowie Smartphones oder Tablets sind wir daran gewöhnt, aktuelle Informationen immer und überall abrufen zu können. Um Ihnen diesen Service auch vor und während der Reise zu bieten, reisen Sie zukünftig ticketlos und erhalten alle Ihre Informationen zu Ihrer gebuchten Reise in digitaler Form. Sie erhalten einen digitalen Reiseplan, auf dem alle Reiseleistungen chronologisch aufgeführt sind. Ein Ausdruck des Reiseplanes ist nicht zwingend notwendig, da künftig ohne Gutscheine bzw. Voucher gereist werden kann.
Bitte legitimieren Sie sich vor Ort durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Seit Juni 2012 benötigen Kinder einen eigenen Ausweis oder Reisepass. Kindereintragungen im Pass der Eltern sind nicht mehr gültig.
Reisen und Gesundheit
Sie sollten sich selbst über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Weitere Informationen finden Sie bei den Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.
Reisepreis
Bei einem Ferienhausurlaub können vor Ort in Bezug auf die Unterkunft Kosten anfallen, die nicht unerheblich sind. Die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) soll deshalb dafür sorgen, dass Preise vergleichbar sind. Preise müssen danach immer als Endpreise angeben werden, die auch die verbindlich vor Ort zu zahlenden Nebenkosten (z.B. eine Endreinigung) enthalten müssen.
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind alle Kosten, die nach Verbrauch (z.B. per Zähler) abgerechnet werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kosten, die durch staatliche oder kommunale Behörden erhoben werden (z.B. die Kurtaxe oder Tourismusgebühren).
Die Rubriken bedeuten im Einzelnen
(1) Verbindliche Nebenkosten, vor Ort zahlbar: Alle verbrauchs- und belegungsabhängigen Kosten.
(2) Wahl-Leistungen, vor Ort zahlbar: Kosten für Leistungen, die Sie wahlweise vor Ort in Anspruch nehmen können, wie z.B. Bettwäschewechsel oder eine Zwischenreinigung.
(3) Wahl-Leistungen, vorab buchbar: Leistungen, die Sie gleich zur Ferienunterkunft mitbuchen können und zusammen mit der Ferienunterkunft bezahlen müssen.
Reiseschutz
Mit unserem Reiseschutz sind Sie weltweit auf der sicheren Seite. Ausführliche Informationen lesen Sie bitte hier: TUI Wolters Reisen Reiseschutz
Schäden
Sie sind verpflichtet, Ihre Ferienunterkunft und eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind dem Vermieter vor Ort oder dem Veranstalter direkt zu melden und zu ersetzen. Sie selbst, Ihre Mitreisenden und die von Ihnen mitgeführten Gegenstände sind während des Aufenthaltes in der Ferienunterkunft nicht durch den Veranstalter versichert.
Schlüsselübergeber
Bitte beachten Sie, dass die Funktion eines Schlüsselübergebers am Ort nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters ist. Nähere Informationen zur Schlüsselübergabe entnehmen Sie bitte Ihrem Reiseplan.
Schrankplatz
In Ferienhäusern/-wohnungen gibt es häufig nur begrenzten Stauraum. Manchmal sind lediglich offene Garderoben oder Kleiderhaken vorhanden. Außerdem verfügt nicht unbedingt jedes Zimmer über einen eigenen Schrank- oder Stauraum.
Sicherheit
Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Ein umfassendes und professionelles Sicherheitsmanagement ist daher fester Bestandteil unseres täglichen Handelns. Allerdings muss man klar und deutlich sagen: Absolute Sicherheit gibt es nicht, und zwar nirgendwo auf der Welt. Wir sind selbstverständlich darum bemüht, alles in unserer Macht stehende zu tun, um nicht nur schöne, sondern auch sichere Ferien zu bereiten. Dazu zählt u.a. die tägliche Analyse der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Liegen uns Hinweise über konkrete Sicherheitsrisiken vor, informieren wir Sie unverzüglich. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Urlaubs, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu studieren. Aktuelle Informationen gibt es unter der Telefonnummer 030/2000-2000 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Strandentfernung und -beschaffenheit
Bei der Angabe "Strand" muss es sich hier nicht um einen sandigen Badestrand handeln, vielmehr wird diese Angabe für alle Meeresküsten, See-, Fluss- und Fjordufer verwendet. Auch an Naturstränden (Stein, Gras, Schilf o. ä.) ist das Baden möglich, z. B. von Badebrücken aus. "Wilde" Strände stehen Ihnen kurtaxenfrei zur Verfügung, sind aber nicht gepflegt. In Italien ist es hingegen üblich, dass man für die Benutzung des Strandes und von Liegen und Sonnenschirmen eine Gebühr entrichtet. Strände und Ufer sind ständigen naturbedingten Einflüssen ausgesetzt. Auswirkungen der allgemeinen Umweltverschmutzung können durch uns nicht beeinflusst werden. In Ausnahmefällen kann es zu lokalen, befristeten Badeverboten kommen. Wir informieren Sie darüber, sobald uns derartige Eingriffe bekannt werden.
TV in der Ferienunterkunft
Fernsehgeräte im Ausland bieten Ihnen in der Regel nur landestypische Programme. Auch bei Satelliten-Anlagen kann der Empfang deutscher Programme nicht garantiert werden. In Ferienanlagen gibt es häufig Kabel-TV, das zentral mit Programmen versorgt wird. Auf die Senderauswahl haben wir keinen Einfluss.
Urlaubssouvenirs und Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa mit einem Bußgeld oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe verfolgt. Was Sie z.B. nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen:
• Alpenpflanzen (z.B. Edelweiß, Enzian), Orchideen und Sukkulentenarten
• lebende oder ausgestopfte Vögel (z.B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Kraniche)
• Land- oder Wasserschildkröten
• Souvenirs aus Korallen (z.B. Ketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken
• Kaviar Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/0305_cites.html).
Warnwesten
In vielen Ländern ist es mittlerweile Pflicht, Warnwesten im PKW mitzuführen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Automobilclub.
Wasserversorgung
Bei anhaltenden Trockenperioden kann es während der Sommermonate zu Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. Dies gilt für alle Gebiete, in denen Häuser über einen eigenen Brunnen verfügen. In diesem Fall muss das Brauchwasser aus dem nächsten Brunnen, See oder einer Quelle bezogen werden. Trinkwasser muss notfalls gekauft werden.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub! Stand: 24.04.2015