Wir möchten Ihre Wünsche und Erwartungen an einen rundum schönen Urlaub erfüllen und setzen alles daran, diesem Anspruch gerecht zu werden. Versprochen!
Damit wir aber unser Versprechen halten können, informieren wir Sie über ein paar Punkte im Voraus, die Sie als TUI Ferienhausgast wissen sollten.
Bettwäsche und Handtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen! Werden sie gestellt, handelt es sich häufig nur um die Erstausstattung. Wechsel sind in der Regel vor Ort zu zahlen. Teilweise ist die Erstausstattung auch verpflichtend vor Ort zu bezahlen. Detailangaben finden Sie in der Unterkunftsbeschreibung.
Für Kinder- und Babybetten, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, sind generell Bettzeug und Bettwäsche selbst mitzubringen.
Anreise und Abreise
Die Anreise muss in der Regel zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen. Andere, abweichende Bestimmungen finden Sie in Ihrem Reiseplan. Es obliegt Ihrer Verantwortung, eine abweichende Anreisezeit mit dem Vermieter/Schlüsselübergeber abzusprechen, um eine erfolgreiche Schlüsselübergabe zu gewährleisten. Bei vielen Häusern und Wohnungen fordern wir Sie im Reiseplan direkt auf, sich vor Anreise mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Sofern der Vermieter uns darüber informiert, dass Sie sich bis eine Woche vor Anreise noch nicht gemeldet haben, werden wir Ihre Telefon-Nr. an den Vermieter weiterleiten, damit er einen Anreisetermin mit Ihnen verabreden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein vorzeitiger Bezug der Ferienunterkunft vor 16 Uhr häufig nicht möglich ist. Eine gut gereinigte Unterkunft ist sicherlich auch in Ihrem Sinne.
Die Abreise muss in der Regel bis 10 Uhr erfolgen. Sie müssen die Ferienunterkunft in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand verlassen (s. a. "Endreinigung") und den Schlüssel dort abliefern/anbringen, wo Sie ihn bei Ihrer Ankunft abgeholt/vorgefunden haben. Bitte schließen Sie Fenster und Türen und sorgen dafür, dass sich die Einrichtungsgegenstände an der gleichen Stelle wie bei der Ankunft befinden. Sollten Nebenkosten anfallen, müssen Sie diese vor Ort abrechnen. Falls Sie die Unterkunft vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetermin verlassen möchten, sind Sie aus Versicherungsgründen dazu verpflichtet, dies dem Vermieter oder Schlüsselübergeber mitzuteilen.